Psychotherapie mit Beihilfe
Die Beihilfe NRW und die Beihilfe der Stadt Köln übernehmen in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Privatpraxis.
Im Regelfall übernimmt die Beihilfe die probatorischen Sitzungen und auch die Kurzzeittherapie (also die ersten 24 Therapiesitzungen) ohne vorherige Genehmigung.
Für eine Langzeittherapie – also eine Therapie über 24 Sitzungen hinaus – ist ein Kostenübernahmeantrag mit einem Gutachterverfahren nötig. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich.
Honorare
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Erstgespräch | 134,06 € |
| Probatorische Sitzung | 126,02 € |
| Biografische Anamnese | 123,34 € |
| Einleitung einer gutachterpflichtigen Psychotherapie einschließlich Bericht an den Gutachter (3,5-facher Satz) | 81,60 € |
| Sitzung Kurzzeittherapie | 167,58 € |
| Sitzung Langzeittherapie | 126,02 € |