Psychotherapie für Soldatinnen und Soldaten
Als Soldat:in haben Sie Anspruch auf truppenärztliche Versorgung in einer Privatpraxis. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung vom 16. September 2013.
Was brauche ich für den ersten Termin?
Eine Überweisung Ihrer Truppenärzt:in und die Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Damit können wir die probatorischen Sitzungen durchführen.
Wie geht es danach weiter?
Wenn sich im Rahmen der probatorischen Sitzungen die Indikation für eine Psychotherapie ergibt, übermittle ich Ihrer Truppenärztin bzw. Ihrem Truppenarzt die erforderlichen Angaben zu Diagnose, Indikation und Therapieziel.
Anschließend können zunächst bis zu 25 psychotherapeutische Sitzungen durchgeführt werden. Erst wenn eine Fortführung der Behandlung über 25 Sitzungen hinaus erforderlich ist, wird ein zusätzlicher Bericht zur Beantragung der weiteren Behandlung notwendig.