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Psychotherapie über die Heilfürsorge der Bundespolizei und des Deutschen Bundestags

Durch eine Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Innern (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung – BPolHfV) können Angehörige der Bundespolizei und des Deutschen Bundestags eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Die Anträge sowie die Abrechnung erfolgen dann nicht über Ihre Krankenversicherung, sondern über die Heilfürsorgestelle in Sankt Augustin.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihren Dienstausweis mit.

Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gilt ein eigenes Verfahren: Psychotherapie über die truppenärztliche Versorgung →

Psychotherapie über die Heilfürsorge der Landespolizei

Das Vorgehen für Angehörige der Landespolizei unterscheidet sich leider von den Vereinbarungen für Angehörige der Bundespolizei.

Sollten Sie als Beamtin oder Beamter der Landespolizei eine Therapie in einer Privatpraxis suchen, muss bereits für die probatorischen Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt und vom polizeiärztlichen Dienst geprüft werden.

Bitte klären Sie die konkreten Bedingungen vor dem Erstgespräch mit Ihrer Dienststelle oder dem polizeiärztlichen Dienst. Sollten Sie Fragen haben, unterstütze ich Sie gern.

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